Neues rund um Emmerzhausen |
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Neuigkeiten auf www.emmerzhausen-westerwald.de |
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03.02.2025 |
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Matthias Werther fand am 3. Februar 2025 die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen im Dorfgemeinschaftshaus statt. In dieser Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit folgenden Angelegenheiten... |
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24.01.2025 |
Am Freitag, dem 24. Januar 2025, trafen sich im Sitzungsraum des Dorfgemeinschaftshauses Emmerzhausen verschiedene Vertreter*innen der Emmerzhäuser Gruppen "Weihnachtsmarkt" und "Maibaum aufstellen", um an Ortsbürgermeister Matthias Werther insgesamt 1.700 Euro zu übergeben... |
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09.12.2024 |
Am 9. Dezember 2024 kam der Ortsgemeinderat Emmerzhausen, zunächst unter Vorsitz des Landesbeauftragten, Bürgermeister Helmut Stühn, zu einer Sitzung zusammen. Die Ortsgemeinderatsmitglieder befassten sich zu Beginn intensiv mit den Hebesätzen für die Realsteuern... |
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09.12.2024 |
Nach dem Rücktritt des früheren Ortsbürgermeisters Volker Schüler im Januar 2024 stand Bürgermeister Helmut Stühn als Beauftragter des Landes der Ortsgemeinde Emmerzhausen vor. Auch bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 gab es noch keinen Kandidaten... |
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12.10.2024 |
Rund 60 Mitbürgerinnen und Mitbürger der Jahrgänge 1954 und älter kamen auf Einladung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen zum diesjährigen Seniorennachmittag am 12. Oktober 2024 ins Dorfgemeinschaftshaus und verbrachten... |
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23.09.2024 |
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes fand am 23. September 2024 die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen im Sitzungsraum des Dorfgemeinschaftshauses statt. In dieser Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit folgenden Angelegenheiten... |
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26.08.2024 |
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes fand am 26. August 2024 die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen statt. Zunächst bedankte er sich bei den Ratsmitgliedern, die dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen... |
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30.07.2024 |
Am 30. Juli 2024 konnten rund um Emmerzhausen weitere fünf Schilder angebracht werden. Auf den hinzugekommenen Schildern findet man z.B. Informationen zur Wassergewinnung, zur Haubergswirtschaft... |
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20.07.2024 |
Das Geschwindigkeitsmessgerät an der Einfahrt zur Struthweg musste für kurze Zeit zum Hersteller geschickt werden, da die verbaute Bluetootheinheit defekt war und die gemessenen und somit gespeicherten Geschwindigkeitsdaten... |
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03.06.2024 |
Am 3. Juni 2024 kam unter dem Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes der Ortsgemeinderat Emmerzhausen zu seiner letzten Sitzung in der laufenden Wahlperiode zusammen. Zunächst ging es um die Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen... |
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15.04.2024 |
Unter Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes fand am 15. April 2024 eine Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Feststellung... |
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06.04.2024 |
Bei perfektem Frühlingswetter und sommerlichen Temperaturen haben am Samstag, dem 6. April 2024, einige freiwillige Helferinnen und Helfer die Straßen- und Wegeränder sowie die Parkplätze vom hinterlassenen Müll... |
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06.04.2024 |
Auch die Ortsgemeinde Emmerzhausen hat vom Arbeitskreis Heimatgeschichte Daadener Land einen besonderen Apfelbaum geschenkt bekommen. Die Apfelsorte trägt die Bezeichnung KZ-3 und ist auch unter dem Namen... |
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23.03.2024 |
Am Samstag, dem 23. März 2024, war viel Betrieb rund um das Dorfgemeinschaftshaus Emmerzhausen bzw. um die Kommunale Kindertagesstätte "Regenbogen". Bereits um kurz nach 7 Uhr wurde durch Timo Klein, von der gleichnamigen Firma Häßner & Klein... |
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12.02.2024 |
Am 12. Februar 2024 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes eine Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen statt. |
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Aktuelle Berichte rund um Emmerzhausen |
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Sitzungsbericht des Ortsgemeinderates Emmerzhausen
Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 9. Dezember 2024 (öffentlicher Teil) Nach der Begrüßung aller Anwesenden genehmigte der Ortsgemeinderat Emmerzhausen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 9. Dezember 2024.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde Emmerzhausen Die Ortsgemeinde Emmerzhausen hat folgende Zuwendung erhalten: Zuwendungsgeber: Verschiedene Gruppen aus Emmerzhausen (anl. "Maibaumstellen" und Weihnachtsmarkt 2023), Eingangsdatum: 27. Januar 2025, Umfang der Zuwendung: 1.700 Euro/Geldspende, Verwendungszweck: Stromanschlusskasten Dorfgemeinschaftshaus (900 Euro) "Baumelbank" für Wanderer (800 Euro). Der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen wird die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.
Nachwahlen zum Rechnungsprüfungsausschuss An der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nahm der Vorsitzende wegen der Bestimmung des § 36 Abs. 3 GemO nicht teil; sein Stimmrecht ruht bei Wahlen. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss mit drei Mitgliedern und für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen wurden unter anderem Gisbert Runkel und Stefan Bertram in den Ausschuss gewählt. Inzwischen wurden beide zu Beigeordneten gewählt. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen wählte an ihrer Stelle zwei neue Ausschussmitglieder und beschloss zunächst, diese Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Anschließend wählte der Ortsgemeinderat Emmerzhausen die vorgeschlagenen Ratsmitglieder Marc Rosenkranz und Andrea Gladrow zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ratsmitglied Florian Schreiber wurde zum Stellvertreter gewählt.
Sanierung der Friedhofshalle Emmerzhausen; hier: Sachstandsbericht Für die anstehenden Sanierungsarbeiten an der Friedhofshalle hat die Ortsgemeinde Emmerzhausen im vergangenen Jahr Zuwendungen aus dem Investitionsstock zugesagt bekommen. Die Höhe der Zuwendung zur Anteilsfinanzierung wurde mit 49.000 Euro bewilligt. Da die in der Kostenschätzung enthaltenen Planungsleistungen in Höhe von 23.845 Euro brutto durch eigenes Personal der Verwaltung durchgeführt wird, können diese Kosten nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden, was zu einer späteren Kürzung der Zuweisung um ca. 7.250 Euro führen kann. Dem Förderantrag liegt eine Kostenschätzung über ca. 163.100 Euro brutto aus dem Jahr 2023 zugrunde. Aufgrund der stetigen Preissteigerung kann zum Ausführungszeitraum von ca. 10 % Preiserhöhung gegenüber der Kostenschätzung ausgegangen werden. Im Haushalt der Ortsgemeinde Emmerzhausen wurde für die Sanierungsmaßnahme an der Friedhofshalle für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 105.000 Euro bereitgestellt. Am 21. Januar 2025 waren die Mitarbeiterinnen der Verwaltung mit Ortsbürgermeister Matthias Werther vor Ort, um sich ein Bild der geplanten Maßnahmen zu machen und diese zu erläutern. Folgende an der Friedhofshalle vorgesehene Maßnahmen sind im Förderantrag enthalten: Dachsanierung: Dacheindeckung inkl. Entwässerung, Fassadensanierung: neue Fassadenbekleidung, Austausch der Türen & Fenster durch Wärmeschutzverglasung, neue Hallendecke zwischen den Holzbindern & LED-Beleuchtung, WC: Komplettsanierung WC im Untergeschoss, Wandflächen innen: Neuanstrich der Putzflächen an Wand & Decke, Innentüren: Austausch der Türblätter im Untergeschoss Folgende an der Friedhofshalle vorgesehenen Maßnahmen sind nicht im Förderantrag enthalten, sollen aber dennoch durchgeführt werden: Natursteinboden in der Trauerhalle ausbessern und aufarbeiten (ca. 8.000 Euro), neue Schalter und Steckdosen (ca. 2.000 Euro), Ausbesserungen der Fugen am, Natursteinsockel außen (ca. 5.000 Euro), Überprüfung der Heizung und ggf. Austausch (ca. 8.000 Euro - 10.000 Euro), Überprüfung des Hauptverteilerkastens und ggf. Austausch (ca. 4.000 Euro) Mit den Ausschreibungen für o. g. Maßnahmen soll zeitnah begonnen werden. Die Verwaltung schlug dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen eine Materialauswahl vor. Durch den Vorsitzenden erfolgte weiterhin der Vorschlag, sofern ein Austausch der Heizung erforderlich ist, anstatt einer neuen Heizung einen Heizlüfter anzuschaffen. Die zuständige Sachbearbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf erläuterte, dass ein Klimagerät mit ca. 1.600 Euro netto zzgl. Montagekosten ebenfalls eine kostengünstigere Alternative sei und auch als Klimaanlage fungieren könnte. Da das Innenleben der Orgel defekt ist, schlug der Erste Beigeordnete Gisbert Runkel vor, diese im Rahmen der Friedhofssanierung zu entsorgen. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen verständigte sich darauf, dass die Orgel durch den Beigeordneten Stefan Bertram in den Kleinanzeigen eingestellt werden soll. Weiterhin erfolgte der Hinweis, dass während der Sanierung darauf geachtet werden sollte, dass eine Steckdose vorhanden ist, um ein Keyboard einzustecken. Zudem beriet der Ortsgemeinderat Emmerzhausen darüber, oberhalb des Sargaufzuges einen Teppich zu legen. Es wurde sich dahingehend geeinigt, über die Anschaffung eines Teppichs nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme zu beratschlagen. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen die oben genannten zusätzlichen Arbeiten, die nicht in der Kostenschätzung des Förderantrags enthalten waren, dennoch auszuschreiben und durchführen zu lassen. Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen die Ausführung der Dacheindeckung mit Dachschindeln aus Aluminium (Prefa/Haushaut/oder ähnlich). Zudem einigte sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen auf die Ausführung der Fassadenbekleidung mit Equitone (Faserzement) – Fassadenplatten in hellgrau und mit einer glatten Oberfläche. Weiterhin entschied sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen für die Ausführung der Hallendecke zwischen den Binden in Form einer Gipskarton Akustik-Lochdecke und für den Austausch der Ornamentfenster gegen Standardfenster mit Option einer späteren, nachträglichen Folierung. Als letztes beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen die Gestaltung der Pfosten-Riegel-Fassade in Standardverglasung.
Kindertagesstätte "Regenbogen"; hier: Festlegung des Essensgeldes für 2025 Das den Eltern zu berechnende Essensgeld wird auf der Grundlage der Selbstkosten, die der Ortsgemeinde Emmerzhausen entstehen, festgelegt. Dabei sind Sachkosten (Rechnungen für Essenslieferungen, Lebensmittel und sonstige Einkäufe) sowie die Personalkosten für die Küchenkräfte, nach Abzug des Landeszuschusses, zu berücksichtigen. Deshalb wird für die Festlegung des Essensgeldes in der Kindertagesstätte "Regenbogen" jeweils zum Jahresbeginn eine Nachkalkulation des Vorjahres durch die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf erstellt, woran sich der folgende Essenspreis orientieren sollte. In der Nachkalkulation für das Jahr 2024 wurde ein Fehlbetrag von 0,43 Euro pro Essen festgestellt. Allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei den Lebensmittelpreisen sowie Steigerungen bei den Personalkosten sind als Gründe dafür anzuführen. Deshalb schlug die Verwaltung vor, den Essenspreis von bisher 3,50 Euro auf 3,90 Euro ab März 2025 anzuheben. Nach eingehender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat Emmerzhausen zunächst darüber ab, den Preis pro Essen ab März 2025 auf 4,00 Euro festzulegen, was mehrheitlich abgelehnt wurde. Im Anschluss beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen, ab März 2025 den Preis pro Essen auf 3,90 Euro festzulegen.
Mitteilungen Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat Emmerzhausen über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung: Kindertagesstätte "Regenbogen": Frau Hartwig wurde zum 1. Januar 2025 als neue Hauswirtschaftskraft für die Kindertagesstätte "Regenbogen" eingestellt. Zudem wurde Frau Alicia Schmitz als neue Erzieherin mit einer 30-Stunden Woche eingestellt. Straßensperrung: Aufgrund eines Rohrbruchs fand vom 4. Februar bis zum 7. Februar 2025 in dem Bereich "Kapellenweg"/"Schulstraße" eine Straßensperrung statt. Dreckwegmachtag: Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat Emmerzhausen darüber, dass der nächste Dreckwegmachtag am 5. April 2025 stattfindet. Eine rege Teilnahme sei erwünscht. Vermietung und Reinigung des Dorfgemeinschaftshauses: Frau Susanne Oberheide-Flemming hat mitgeteilt, dass diese die Vermietung und Reinigung des Dorfgemeinschaftshauses nicht weiter übernimmt. Die Reinigung soll nun durch einen Raumpfleger der Kindertagesstätte "Regenbogen" erfolgen. Weiterhin bat Herr Ortsbürgermeister Matthias Werther darum, sich Gedanken zu machen, wer aus den Reihen des Ortsgemeinderates Emmerzhausen die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses zukünftig übernehmen könnte. In der nächsten Ortsgemeinderatssitzung soll über die Angelegenheit beraten werden. Aus den Reihen des Ortsgemeinderates Emmerzhausen erfolgten folgende Mitteilungen: Begehung im Rahmen des Hochwasserschutzes: Das Ratsmitglied Sven Fries erkundigte sich, ob bzgl. der geplanten Begehung des Baches im Rahmen des Hochwasserschutzes ein Termin festgelegt wurde. Herr Ortsbürgermeister Matthias Werther verneinte dies und teilte mit, dass ein Ortstermin bislang noch nicht vereinbart wurde. Alte Plakate im Lunapark: Ratsmitglied Andrea Gladrow wies darauf hin, dass im Lunapark noch alte Plakate hängen, die abgehangen werden sollten. Schotterung eines Weges: Aus den Reihen des Ortsgemeinderates Emmerzhausen erfolgte der Hinweis, dass der Weg unterhalb der Sprungschanze entlang der Pferdeweiden äußerst matschig sei. Es erfolgte der Vorschlag, diesen mit Schotter auszufüllen. Über die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten werden. Anschaffung eines neuen Beamers für das Dorfgemeinschaftshaus: Der jetzige Beamer im Dorfgemeinschaftshaus verfügt über keinen HDMI-Anschluss. Es wurde daher angeregt, einen neuen Beamer mit HDMI-Anschluss anzuschaffen. Verlagerung des Fahrweges in Richtung Skihütte: Weiterhin erfolgte der Hinweis, dass sich der Fahrweg in Richtung Skihütte verlagert hat und wieder nach oben verlegt werden müsste. Über die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten werden. Aufgrabung von Gräben Richtung Skihütte: Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gräben in Richtung Skihütte wieder aufgegraben werden müssen. Der Vorsitzende teilte mit, dass dies bereits in Planung sei. Rückschnitt von Straßenbäumen: Das Ratsmitglied Marc Rosenkranz wies darauf hin, dass mehrere Anwohner bereits damit angefangen haben, die Straßenbäume (z. B. im "Struthweg") zurückzuschneiden. Der Vorsitzende erläuterte, dass der Rückschnitt der Bäume zeitnah durch die Ortsgemeinde Emmerzhausen beauftragt wird. Erlös Schrottcontainer: Des Weiteren erfolgte die Anfrage, wie viel Erlös aus dem Schrottcontainer hervorgegangen sind. Der Vorsitzende wird sich hierüber erkundigen und den Ortsgemeinderat Emmerzhausen entsprechend informieren. Da in letzter Zeit vermehrt Diebstähle aus dem Schrottcontainer erfolgt sind, tauschte sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen über Abschreckungsmaßnahmen wie bspw. die Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis "Eigentum der Ortsgemeinde Emmerzhausen" aus.
Einwohnerfragen Es lagen keine Einwohnerfragen vor. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit einer Bauangelegenheit. Außerdem erfolgten weitere Informationen zum Themenkomplex Konversion Stegskopf sowie weitere Mitteilungen. [Text: Sophia Güllert (Emmerzhausen); Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 3. Februar 2025] |
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Geldübergabe
an die Ortsgemeinde Emmerzhausen |
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Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats
Emmerzhausen |
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Neuer Ortsbürgermeister für Emmerzhausen
[Text und Foto: Dirk Klein, Emmerzhausen, den 9. Dezember 2024] |
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Gemütliche Stunden beim Seniorennachmittag verbracht
Als kleines Geschenk der Ortsgemeinde Emmerzhausen erhielten die Teilnehmer der Seniorenfeier eine Ausgabe vom Arbeitskreis Heimatgeschichte des Daadener Landes herausgegebenen Daadetaler Geschichtsbrief. Die älteste Teilnehmerin und der älteste Teilnehmer an der Seniorenfeier, Erna Wagner und Theo Mudersbach, bekamen von Gisbert Runkel jeweils einen Präsentkorb als besondere Aufmerksamkeit überreicht. [Text und Foto: Stefan Bertram, Emmerzhausen, den 12. Oktober 2024] |
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Sitzungsbericht des Ortsgemeinderates Emmerzhausen
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gemäß § 30 GemO Nach der Begrüßung aller Anwesenden verpflichtete Bürgermeister Helmut Stühn das bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 gewählte Ratsmitglied Timo Heidrich, welcher bei der konstituierenden Sitzung am 26. August 2024 nicht anwesend war.
Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Sowohl bei der Kommunalwahl 2024 als auch in der konstituierenden Sitzung wurde für das Amt des Ortsbürgermeisters kein Wahlvorschlag eingereicht. Eine Wahl kann in jeder Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen stattfinden. Es bedarf lediglich eines Wahlvorschlages und der anschließenden geheimen Wahl. Deshalb wurde vorsorglich der Punkt auf die Tagesordnung genommen.
Der Beauftragte
des Landes teilte in diesem Zusammenhang folgendes mit: Mit Datum vom 4.
September 2024 hat der Landesbeauftragte alle wählbaren Bürger der
Ortsgemeinde Emmerzhausen, insgesamt 539, davon 278 männliche und 261
weibliche Personen im Alter von 18 bis 97 Jahren angeschrieben. Unter
den Adressaten waren 345 Personen (64 %) in der Altersklasse 28 bis 67
Jahre, die stärker für eine Übernahme der Aufgabe in Betracht kommt. Mit
dem Schreiben informierte der Landesbeauftragte mit den
Zwischenüberschriften "Emmerzhausen braucht wieder eine eigene
Führung!", "Was muss ein Ortsbürgermeister tun?", "Wer darf?", "Das
Schreiben geht an alle und alle an!", "Orientierung möglich!",
"Aufwandsentschädigung!", "Interesse?" und "Wahl durch den
Ortsgemeinderat!" über die Aufgaben und Befugnisse eines
Ortsbürgermeisters und appellierte mit den Worten "Was andere können,
können Emmerzhäuser auch. Geben Sie sich einen Ruck und starten Sie
einen neuen, spannenden Lebensabschnitt mit sehr sinnvoll und erfüllend
genutzter Zeit. Ich freue mich auf Sie!" für eine Kandidatur. Anschließend forderte der Beauftragte des Landes zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Es wurden jedoch keine Wahlvorschläge abgegeben.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Die Ortsgemeinde Emmerzhausen hat folgende Zuwendung erhalten: Zuwendungsgeber: EAM GmbH & Co. KG, Monteverdistraße 2, 34131 Kassel; Eingangsdatum: 22. August 2024; Umfang der Zuwendung: 700 Euro; Verwendungszweck: Sponsoringaktion im Bereich Natur u. Nachhaltigkeit (Wanderbank). Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beschloss gemäß § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der Zuwendung.
Defibrillator im Dorfgemeinschaftshaus Emmerzhausen Im Juni dieses Jahres ist aufgefallen, dass der Akku des im Dorfgemeinschaftshaus (Flur Eingangsbereich) installierten Defibrillators leer war und ausgetauscht werden musste. Dies wurde auch in die Wege geleitet. In diesem Zuge entstand die Überlegung, den Defibrillator an der Außenwand des Dorfgemeinschaftshauses zu installieren, um bei Notsituationen auch außerhalb von Veranstaltungen das Gerät nutzen zu können. Ratsmitglied Marco Daub hat sich in der Zwischenzeit um den Austausch der Akkus gekümmert. In diesem Zusammenhang hat er sich an den Landesbeauftragten gewandt, da an diesem Gerät derzeit Elektroden für die Wiederbelebung von Erwachsenen angebracht sind. Er schlug vor, Elektroden für Kinder für das Gerät anzuschaffen, damit im Bedarfsfall der Defibrillator auch für Kinder verwendet werden kann. Neben dem Akkutausch sind auch neue Anwendungspads für den Defibrillator beschafft worden. Es stehen jetzt sowohl Erwachsenen- als auch Kinderpads zur Verfügung, montiert sind derzeit Kinderpads. Offen ist derzeit die Frage, ob ein weiteres Gerät an der Außenwand des Dorfgemeinschaftshauses montiert werden soll. Dann könnte das vorhandene Gerät wie bisher im unteren Flur des Dorfgemeinschaftshauses so belassen werden. Die Kosten für eine solche Beschaffung belaufen sich auf 1.000 Euro bis 3.000 Euro. Ratsmitglied Marco Daub erläuterte, dass die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass der Defibrillator für die Wiederbelebung von Erwachsenen benötigt wird. Die Kinderelektroden sollten jedoch ebenfalls bei dem Defibrillator liegen. Die Elektroden können in einem Ernstfall alleine ausgetauscht werden, ohne dass an dem Defibrillator weitere Einstellungen vorgenommen werden müssen. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen, den vorhandenen Defibrillator nach außen zu verlegen und mit Erwachsenenelektroden auszustatten und die Kinderpads dabei zu legen.
Sanierung der Friedhofshalle Emmerzhausen und Leistungsumfang, Ausschreibungs- und Vergabeermächtigung Der Finanz- und Bauausschuss Emmerzhausen hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2023 den baulichen Umfang der Maßnahmen an der Friedhofshalle festgelegt. Diese wurden durch den Ortsgemeinderat Emmerzhausen in der Sitzung am 17. Juli 2024 bestätigt. Ebenso wurde beschlossen, dass für die Maßnahmen an der Friedhofshalle ein Antrag auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2024 des Landes gestellt werden soll. Folgende Maßnahmen sind an der Friedhofshalle vorgesehen: Dachsanierung: Dacheindeckung aus Metallprofilen inkl. Entwässerung; Fassadensanierung: Fassadenbekleidung aus Großformatplatten; Türen & Fenster: Kunststoffprofile mit Wärmeschutzverglasung; Hallendecke: Gipskarton-Lochdecke zw. den Holzbindern & LED-Beleuchtung; WC: Komplettsanierung WC im Untergeschoss; Wandflächen innen: Neuanstrich der Putzflächen an Wand & Decke; Innentüren: Austausch der Türblätter im Untergeschoss Für die zuvor genannten Maßnahmen hat die Verwaltung Daaden-Herdorf daraufhin eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 163.100 Euro angefertigt, welche auch dem Förderantrag des Investitionsstocks zugrunde liegt. Dieser wurde im Oktober 2023 von der Verwaltung Daaden-Herdorf eingereicht. Inzwischen wurde der Antrag mit Schreiben vom 18. Juni 2024 positiv beschieden. Die Zuwendung zur Anteilsfinanzierung als Höchstbetrag wird mit 49.000 Euro bewilligt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30 % auf Grundlage der vorhandenen Kostenschätzung, der Höchstfördersatz von 60 v.H. wurde nicht bewilligt. Sollten die in der Kostenschätzung enthaltenen Planungsleistungen in Höhe von 23.845 Euro brutto durch eigenes Personal der Verwaltung Daaden-Herdorf durchgeführt werden, können diese Kosten nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden, was zu einer Kürzung der Zuweisung um ca. 7.250 Euro führen kann. Im Haushalt der Ortsgemeinde Emmerzhausen wurde für die Sanierungsmaßnahme an der Friedhofshalle für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 105.000 Euro bereitgestellt. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen beschloss die Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Anspruch zu nehmen und die Sanierungsmaßnahme an der Friedhofshalle wie im Antrag beschrieben durchzuführen. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen beauftragte die Verwaltung Daaden-Herdorf die Planungsleistungen auszuführen. Um die Durchführung der Maßnahme zu beschleunigen und den vergaberechtlichen Teil zu vereinfachen, beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen, die Verwaltung Daaden-Herdorf zu beauftragen die genannten Leistungen auszuschreiben und den Vertreter des Landes zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit dem Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Auftragssummen mehr als 15 v. H. über der Kostenschätzung liegen, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils betragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen ist über die Auftragsvergabe zu informieren.
Bebauungsplan "In der Buchenwiese"; Verfahrensstand und weitere Vorgehensweise Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2023 beschlossen, trotz erschwerter Rahmenbedingungen (gesetzlich geschütztes Biotop – Nass- und Feuchtwiese nach § 30 BNatSchG sowie weiterer Biotoptypen nach § 15 LNatSchG) grundsätzlich an dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Buchenwiese" vom 13. Dezember 2021 festzuhalten. Die Verwaltung Daaden-Herdorf wurde beauftragt, ein ergänzendes Honorarangebot bei dem Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie (BNL.baubkus GbR aus Arnshöfen) einzuholen, welches auch die zu erwartenden Mehrkosten für die Erstellung des naturschutzrechtlichen Maßnahmenkonzeptes als auch der weitergehenden Artenschutzprüfung beinhaltet. Das Ursprungsangebot exclusive entsprechender Leistungen belief sich zum 6. Dezember 2021 auf 13.617,38 Euro. Dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen wurden die aktualisierte Honorarkalkulation vom 19. September 2024 sowie eine Zusammenfassung des bisherigen Verfahrensablaufes vorgelegt. Das Planungsbüro BNL.baubkus, vertreten durch Herrn Baubkus erläuterte in der Sitzung den Sachstand sowie das weitere Vorgehen im Verfahren: Herr Baubkus stellte sich und das Planungsbüro BNL.baubkus dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen vor und erläuterte, dass bei der Kontrollierung der Flächen aufgefallen ist, dass der westliche Bereich des geplanten Bebauungsplangebietes kritisch ist. In diesem Bereich befinden sich offiziell ausgewiesene geschützte Biotope (Nasswiesen) und das Land Rheinland-Pfalz hat für diesen Bereich zudem Goldhaferwiesen eingetragen. Goldhaferwiesen sind mittlerweile auch durch das Landes- und Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Bei weiteren Planungen wird eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde benötigt. Diese wird nur gewährt, wenn die Biotope gleichwertig ausgeglichen werden. Die untere Naturschutzbehörde kann die Ausnahmegenehmigung erteilen, eine Verpflichtung besteht hierzu jedoch nicht. Sollte eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde nicht erteilt werden, ist eine Befreiungsgenehmigung bei der oberen Naturschutzbehörde zu beantragen. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art. Ob zum öffentlichen Interesse auch eine Wohnbebauung zählt, ist durch den Stadtplaner zu beurteilen. Auch die obere Naturschutzbehörde ist nicht verpflichtet, die Befreiungsgenehmigung zu erteilen. Sofern die Ortsgemeinde Emmerzhausen über geeignete Grundstücke für einen Ausgleich verfügt, kann zuerst an die untere Naturschutzbehörde herangetreten werden. Bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplanes ist durch die untere Naturschutzbehörde zu entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde. Hier erscheint ein gemeinsamer Termin mit der unteren Naturschutzbehörde sinnvoll. Durch Herrn Baubkus wurde weiterhin erläutert, dass der Ausgleich nicht in der Gemarkung Emmerzhausen erfolgen muss, sondern lediglich innerhalb des entsprechenden Naturraums. Das Ratsmitglied Gisbert Runkel verwies auf das bestehende Gutachten, welches seiner Auffassung nach sehr allgemein beschrieben wurde. Da nach seiner Ansicht die Feuchtwiesen nicht mehr in dieser Form wie beschrieben bestehen, da bspw. vom "Stegskopf" kein Wasser mehr herunterfließt und auch Magerrasen vorhanden ist, erfolgt die Nachfrage, ob das Planungsbüro sich die Flächen Vorort angesehen hat. Herr Baubkus erläuterte, dass der Magerrasen genauso problematisch wie Nasswiesen sind, sich dieser jedoch wieder besser durch Ausgleichsmaßnahmen herstellen lässt. Weiterhin teilte Herr Baubkus dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit, dass sich das Planungsbüro BNL.baubkus die in Rede stehenden Flächen im Jahr 2022 angesehen hat und verwies auf das Informationssystem LANIS, in dem die Flächen eingepflegt sind. Weiterhin erläuterte Herr Baubkus, dass das Planungsbüro sich die Flächen im Vegetationszeitraum ansehen muss, um zu prüfen, ob die Strukturen wie bei der damaligen Prüfung noch vorhanden sind. Die nächste Kartierzeit hierfür ist im Mai/Juni 2025. Der Beigeordnete mGB Heinz Dücker führte aus, dass es sich bei dem geplanten Bebauungsplan "In der Buchenwiese" um den letzten Bereich in der Gemarkung Emmerzhausen handelt, der im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Darüber hinaus hat die Ortsgemeinde Emmerzhausen derzeit keine Möglichkeiten mehr zur Entwicklung von Wohnbauflächen. Herr Baubkus stellte fest, dass zuerst das kartierte Biotop geklärt werden muss. Die Tendenz ist jedoch negativ, was bedeutet, dass sich das Biotop eher verschlechtert. Daher ist es sinnvoll, in einem nächsten Schritt zu klären, ob eine Ausnahme- oder Befreiungsgenehmigung benötigt wird. Die Ausnahmegenehmigung, welche durch die untere Naturschutzbehörde erteilt wird, ist leichter zu erhalten. Falls diese nicht erteilt wird, ist im Nachgang eine Befreiungsgenehmigung bei der oberen Naturschutzbehörde zu beantragen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Buchenwiese" sollte daher vorerst finanziell geringgehalten und zuerst Vorort ein Treffen mit der unteren Naturschutzbehörde initiiert werden. Weiterhin sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Buchenwiese" Ausgleichsflächen erforderlich, die extensiviert werden können. Eine doppelte Ausweisung von Ausgleichsflächen ist jedoch nicht erforderlich. Das von dem Planungsbüro BNL.baubkus vorgelegte Angebot bezieht sich nur auf den Artenschutz. Eine Beauftragung diesbezüglich sollte erst erfolgen, wenn die naturschutzrechtliche Problematik hinsichtlich der Biotopfläche geklärt ist. Von Seiten des Artenschutzes ist eine Prüfung von z. B. Vögeln und Reptilien erforderlich. Der hier zu erbringende Ausgleich kann mit dem im Rahmen des Naturschutzes zu erbringenden Ausgleichs kombiniert werden. Durch das Ratsmitglied Gisbert Runkel erfolgte der Hinweis, dass die Fichten im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes neben der L 280 abgeholzt wurden. Durch Herrn Baubkus wurde festgestellt, dass diese Flächen aus dem Biotopkataster herausgenommen wurden. Herr Baubkus erläuterte weiterhin die Möglichkeit, dass die Ortsgemeinde Emmerzhausen sich Naturschutzmaßnahmen, die beispielsweise auch durch Dritte durchgeführt werden, auf ein Ökokonto anrechnen lassen kann. In diesem Zusammenhang wurde durch das Ratsmitglied Sven Fries die Loki Schmidt Stiftung genannt. Zusammenfassend stellte Herr Baubkus fest, dass sofern die Ortsgemeinde Emmerzhausen über gute Ausgleichsflächen verfügt, die Aussichten gut sind, eine Ausnahme- oder Befreiungsgenehmigung zu erhalten. Da eine Kartierung erst im Laufe des nächsten Jahres wieder möglich ist, erscheint es sinnvoll, in dem verbleibenden Jahr ein Abstimmungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde zu initiieren. Als Vorbereitung auf das Gespräch ist eine erste Auflistung darüber zu erstellen, was als Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden soll, um in Erfahrung zu bringen, ob dies für eine Ausnahmegenehmigung ausreichend wäre. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen unter der Beteiligung von Interessierten des Ortsgemeinderates Emmerzhausen mit den Fachbehörden und Herrn Baubkus ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zu initiieren, um die nächsten Schritte zu sondieren.
Geschwindigkeitsreduzierung Ortsdurchfahrt Emmerzhausen
Das Thema
"Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der Ortsdurchfahrt
Emmerzhausen" ist seit dem Ausbau bzw. der Sanierung der L 280
(Hauptstraße) im Jahr 2015 wiederholt Gegenstand der Beratungen im
Ortsgemeinderat Emmerzhausen gewesen. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen hat
bei den Ortseingängen Geschwindigkeitsmessanlagen installiert, welche
bei den regelmäßigen Auswertungen teilweise deutlich überhöhte
Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen aufzeigen.
Insbesondere aus Daaden kommend sind diese Ergebnisse gravierend, da
hier auf Initiative der Ortsgemeinde Emmerzhausen das Ortseingangsschild
(und damit verbunden der Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)
auf die Höhe der dort ansässigen Firmen verlegt wurde. Zudem wurden bei
der Polizei vermehrte Geschwindigkeitskontrollen angeregt. Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der besonderen Umstände: Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine derartige Gefahrenlage geht insbesondere aus den Aufzeichnungen der jährlich stattfindenden Sitzungen der Unfallkommission nicht hervor.
Anordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes: Von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf – als Untere Verkehrsbehörde – sind die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erreichung einer Geschwindigkeitsreduzierung ausgeschöpft. Inwiefern eine Geschwindigkeitsreduzierung mittels baulicher Maßnahmen (z. B. Verengung, Schwellen, Verkehrsinsel) denkbar wäre, müsste mit dem Land Rheinland-Pfalz als Träger der Straßenbaulast erneut erörtert werden. Durch das Ratsmitglied Gisbert Runkel erfolgte der Vorschlag, einen festen Blitzer zu installieren, um zu erreichen, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die zulässige Geschwindigkeit halten. Auch der Vorschlag, eine Blitzer-Attrappe als Abschreckung aufzustellen, erfolgte aus den Reihen des Rates. Der Vorsitzende, Herr Helmut Stühn, erläuterte, dass der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf als untere Verkehrsbehörde nicht die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt. Die Verbandsgemeinde Kirchen hat sich diese Aufgabe beispielsweise übertragen lassen. Eine Übertragung auf die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wird aufgrund des hohen Aufwandes zurzeit ausgeschlossen. Aus den Reihen des Ortsgemeinderates Emmerzhausen erfolgte weiterhin der Vorschlag, in Höhe der Einfahrt zum Sportplatz ein Überholverbot zu erlassen sowie durch eine Beschilderung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu beschränken. Weiterhin beriet der Ortsgemeinderat Emmerzhausen darüber, vor dem Ortseingang aus Richtung Lippe ebenfalls ein Überholverbot zu erlassen sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu beschränken. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen, dass am Ortseingang aus Richtung Lippe kommend eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h sowie ein Überholverbot beantragt werden sollen. Weiterhin ist zu beantragen, dass am Ortseingang von Richtung Daaden kommend, mithilfe überschaubarer Maßnahmen durch Schildpfosten mit Warnbake und entsprechender Abgrenzung auf der weiterführenden Fahrbahn (Beschriftung der Fahrbahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h) optisch auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam gemacht werden soll. Nach einer Rückmeldung des Landes Rheinland-Pfalz (Träger der Straßenbaulast) soll dem Ortsgemeinderat mitgeteilt werden, in welchem Rahmen die Umsetzung der zu beantragenden Maßnahmen möglich ist.
Beschluss einer neuen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Die Ortsgemeinde Emmerzhausen erhebt bereits seit vielen Jahren Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Rahmen von wiederkehrenden Beiträgen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen bildet das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (ABS) der Ortsgemeinde Emmerzhausen vom 9. Januar 2015 in Gestalt der 1. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016. Aufgrund einer Änderung des KAG muss diese Ausbaubeitragssatzung geändert werden. Diese Änderung geht auf die Entwicklung in der Rechtsprechung zurück. Grundsätzlich dürfen wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen für Aufwendungen erhoben werden, die für ein bestimmtes Verkehrswegesystem in einem bestimmten räumlichen Bereich, innerhalb dessen die gemeindlichen Verkehrsanlagen einen funktionalen Zusammenhang haben, entstanden sind. Maßgebend ist nicht die einzelne Straße oder andere Verkehrseinrichtung, sondern es wird abgestellt auf eine sog. Abrechnungseinheit. Erforderlich ist ein gewisser funktionaler Zusammenhang, der nicht durch örtliche Besonderheiten (trennende geografische Elemente, Schienen oder Flüsse, großer Abstand o. ä.) unterbrochen sein darf. Die einzelnen Abrechnungseinheiten müssen begründet und ihre Abgrenzung der Ausbaubeitragssatzung beigefügt werden. Deshalb muss die Ortsgemeinde Emmerzhausen in einer Änderungssatzung die Ausbaubeitragssatzung gem. § 10a Absatz 1 Satz 9 KAG in der Fassung vom 5. Mai 2020 zwingend um eine Begründung zur Festlegung der Abrechnungseinheit ergänzen. Dies gilt nun auch in den Fällen, in denen das gesamte Gemeindegebiet eine einzige Abrechnungseinheit bildet. Aufgrund dessen schlug die Verwaltung Daaden-Herdorf vor, die Satzung um eine entsprechende Anlage, die dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen in seiner Sitzung erläutert wurde, zu ergänzen. Im Zuge der Neufassung der Satzung schlug die Verwaltung Daaden-Herdorf ebenfalls einige - überwiegend redaktionelle - Änderungen vor. Bei diesen Änderungen handelte es sich um Anpassungen, welche seitens des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausdrücklich empfohlen werden. Mit den entsprechenden Änderungen würde die Satzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen dem Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes angepasst. Die Ergänzungen und Streichungen waren in dem der Sitzungsvorlage beigefügtem Satzungsentwurf entsprechend farblich dargestellt. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Emmerzhausen den vorgestellten Satzungsentwurf zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen als Satzung.
Mitteilungen Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat Emmerzhausen über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung: Kita-Leitung Kindertagesstätte Regenbogen: Rückwirkend zum 1. Mai 2024 wurde Frau Laura Panek zur Leitung der Kindertagesstätte Regenbogen bestellt. Frau Panek hatte bereits seit 4. Januar 2021 die kommissarische Leitung der Kita aufgrund der Erkrankung der letzten Leitung übernommen. Begehung im Zuge der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes: Am 16. September 2024 fand eine Begehung im Zuge der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes für den Bereich der Ortsgemeinde Emmerzhausen statt. An diesem Termin haben neben Herrn Reißig vom beauftragten Planungsbüro Brendebach Ingenieure, der Technische Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Ralf Edelmann sowie der Landesbeauftragte und der Beigeordnete mit Geschäftsbereich teilgenommen. Gemeinsam wurden Zuflusspunkte von Außengewässern sowie Brücken begangen und Anregungen für die Erstellung des Konzeptes aufgenommen. Durchführung Jugendsammelwoche Rheinland-Pfalz: Der Beauftragte des Landes hat Informationen zur Durchführung der Jugendsammelwoche in dem Zeitraum vom 6. Dezember 2024 bis 15. Dezember 2024 erhalten und bat den Ortsgemeinderat Emmerzhausen diesbezüglich um Nennung von Freiwilligen. Durch den Beigeordneten mGB Heinz Dücker wurde in diesem Rahmen Herr Andreas Mudersbach (CVJM) vorgeschlagen. Das Ratsmitglied Gundolf Tielmann teilte mit, sich diesbezüglich mit Herrn Mudersbach in Verbindung zu setzen und dem Beauftragten des Landes im Anschluss eine Rückmeldung zu geben. Aus den Reihen des Ortsgemeinderates Emmerzhausen erfolgten weiterhin folgende Mitteilungen: Weihnachtsbaum: Das Ratsmitglied Marc Rosenkranz teilte mit, dass im Rahmen der Vorbesprechung zum Weihnachtsmarkt angeregt wurde, einen großen Weihnachtsbaum im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses aufzustellen. Hierfür soll die Bodenhülse des Maibaumes genutzt werden. Die Beleuchtung soll von einer Abzweigdose des Dorfautomaten aus erfolgen. In der Vorbesprechung wurde zudem angeregt, auf den Weihnachtsbaum im "Luna-Park" zu verzichten und somit auch Kosten einzusparen. Bodenschwellen: Weiterhin teilte das Ratsmitglied Marc Rosenkranz mit, dass an dem Bodenschweller im Bereich der Schönen Aussicht auf der Seite des Wohnhauses "Schöne Aussicht 33" einer der weißen Steine lose ist und derzeit wackelt. Der Stein könnte, wenn dort der Schneepflug herfährt, beschädigt werden. Eventuell könnte der Stein wieder festgeklebt oder neu einbetoniert werden. In diesem Zusammenhang verwies das Ratsmitglied Hans-Peter Ruß darauf, dass auf den Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Emmerzhausen mehrere Pflastersteine lose sind. Der Vorsitzende erläuterte, dass es sich hier um ein generelles Problem handelt. Sperrung des Bereiches vor der für Rollstuhlfahrer angedachten Zufahrt zu dem Dorfgemeinschaftshaus/Kindergarten für Fahrzeuge: Das Ratsmitglied Andrea Gladrow wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit vorgekommen ist, dass Fahrzeuge vor dem Dorfgemeinschaftshaus/Kindergarten die für Rollstuhlfahrer angedachte Zufahrt versperrt haben. Frau Gladrow regte daher an, den Bereich für Fahrzeuge durch Markierungen zu sperren.
Einwohnerfragen: Ein Einwohner teilte dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit, dass LKWs durch Navigationssysteme über die Straße "Weidenstrauch" in die Straße "In der Erzhard" navigiert werden. Aufgrund der Steigung und der scharfen Abzweigungen sollten LKWs nicht über die Gemeindestraße "Weidenstrauch" fahren. Auch Kindergartenkinder werden hierdurch in Gefahr gebracht. Daher wurde durch den Einwohner angeregt, mittels entsprechender Beschilderung festzulegen, dass nur bestimmte Fahrzeuge oder Anlieger die Straße "Weidenstrauch" befahren dürfen. Der Sachverhalt soll an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben werden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat Emmerzhausen mit diversen Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten. Außerdem erfolgten weitere Informationen zum Themenkomplex Konversion "Stegskopf". [Text: Sophia Güllert (Emmerzhausen); Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 23. September 2024] |
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Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Landes fand am 26. August 2024 die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen statt. Zunächst bedankte er sich bei den Ratsmitgliedern, die dem Ortsgemeinderat Emmerzhausen nach der Kommunalwahl im Juni 2024 nicht mehr angehören für ihren Einsatz zum Wohl der Ortsgemeinde Emmerzhausen. Sebastian Mudersbach war seit April 2022 Ratsmitglied, David Nies seit 2019, er war zudem Beigeordneter. Ulrike Herrmann engagierte sich insgesamt 15 Jahre und Hans-Jürgen Joswig sogar 30 Jahre, wofür Helmut Stühn ihm eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz überreichen konnte. Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wurden folgende Personen in den Ortsgemeinderat gewählt: Gisbert Runkel, Stefan Bertram, Sven Fries, Jan Herrmann, Marc Rosenkranz, Hans-Peter Ruß, Gundolf Tielmann, Timo Heidrich, Dominik Ebener, Florian Schreiber, Marco Daub und Andrea Gladrow. Die anwesenden Ratsmitglieder wurden durch den Beauftragten des Landes namens der Ortsgemeinde Emmerzhausen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl verpflichtet.
Weiterhin kein Ortsbürgermeister Als nächstes war die Wahl eines Ortsbürgermeisters vorgesehen, es wurde allerdings niemand vorgeschlagen. Die Wahl fand also ebenso wenig statt wie die Wahl des Ersten und eines weiteren Beigeordneten. Auch hier gab es keine Wahlvorschläge. Für die Wahl des weiteren Beigeordneten (dritte Vertretungsbefugnis) wurde erneut Heinz Dücker vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Der zum Beigeordneten gewählte wurde durch den Beauftragten des Landes nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Emmerzhausen ernannt und in sein Amt eingeführt. Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde ihm der Geschäftsbereich "Konversion Stegskopf, Jagd- und Haubergsgenossenschaft Emmerzhausen" mit sofortiger Wirkung übertragen.
Beschluss von Hauptsatzung und Geschäftsordnung
Die Hauptsatzung
gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderats. Sie wurde zuletzt
2020 angepasst. Der Gemeinde- und Städtebund hat in diesem Jahr eine
neue Fassung einer Muster-Hauptsatzung veröffentlicht, deshalb wird der
Beschluss einer neu gefassten Hauptsatzung empfohlen. Soweit die
Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des
Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, ruht das Stimmrecht
des Vorsitzenden, sofern er nicht gewähltes Ratsmitglied oder nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung von der Beratung und Entscheidung
ausgeschlossen ist. Daher waren für den Satzungsbeschluss getrennte
Abstimmungen erforderlich. Ohne die Stimme des Vorsitzenden war über die
Regelung zur Aufwandsentschädigung abzustimmen, unter seiner Beteiligung
über die restlichen Bestimmungen. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen gibt
sich nach § 37 der Gemeindeordnung für jede Wahlzeit eine
Geschäftsordnung. Vom Ministerium des Innern und für Sport wurde eine
Mustergeschäftsordnung herausgegeben, die alle wesentlichen Regelungen
für Organisationsabläufe im Rat enthält. Die Verwaltung hat empfohlen,
die aktuelle Fassung, wie auch in der vorherigen Wahlzeit, anzuwenden.
Die Beschlüsse zu Hauptsatzung und Geschäftsordnung wurden einstimmig
gefasst. Ausschussmitglieder gewählt Nach § 2 der Hauptsatzung bildet der Ortsgemeinderat drei Ausschüsse, den Finanz- und Bauausschuss (vier Mitglieder), den Rechnungsprüfungsausschuss (drei Mitglieder) und den Ausschuss für Kindertagesstätte, Jugend und Senioren (vier Mitglieder). Ebenso wird die Arbeitsgruppe "Konversion Stegskopf" gebildet. Dieser Arbeitsgruppe sollen maximal fünf Personen angehören. Für die Besetzung der Ausschüsse wurde aus der Mitte des Ortsgemeinderates Emmerzhausen der folgende gemeinsame Wahlvorschlag eingebracht: Ausschuss für Kindertagesstätte, Jugend und Senioren: Jan Herrmann (Vertreter Hans-Peter Russ), Stefan Bertram (Gisbert Runkel), Gundolf Tielmann (Andrea Gladrow), Marco Daub (Dominik Ebener) Finanz- und Bauausschuss: Marc Rosenkranz (Vertreter Marco Daub), Gisbert Runkel (Timo Heidrich), Sven Fries (Florian Schreiber), Dominik Ebener (Jan Herrmann) Rechnungsprüfungsausschuss: Gisbert Runkel (Vertreter Hans-Peter Russ), Timo Heidrich (Sven Fries), Stefan Bertram (Andrea Gladrow) Arbeitsgruppe "Konversion Stegskopf": Heinz Dücker, Marco Daub, Gisbert Runkel, Sven Fries, Florian Schreiber Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen wählte die Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter*innen einstimmig in zuvor beschlossener offener Abstimmung. Der Trägervertretung im Kita-Beirat soll neben dem Ortsbürgermeister bzw. dem Beauftragten des Landes Ratsmitglied Jan Herrmann als zweiter Vertreter angehören. Unter dem Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragen" stellte sich Rouven Mai als nebenberuflicher Gemeindearbeiter vor. Es wurde beklagt, dass es während der Ferienzeit offenbar keine Zustellung des Mitteilungsblattes gegeben hat. Außerdem wurde angeregt, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen innerorts entlang der Landesstraße durchzuführen. Zum Abschluss der Sitzung wies Helmut Stühn darauf hin, dass seine Beauftragung jetzt schon über ein halbes Jahr andauere. Die Lösung, dass ein Beauftragter bestellt ist, war als Übergang gedacht und werde zu Ende gehen. Er wolle sich in der nächsten Zeit konkret und persönlich an die Bevölkerung von Emmerzhausen wenden, informieren und ein Gesprächsangebot machen. [Text: Dirk Klein (Daaden), Emmerzhausen, den 26. August 2024] |
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Schilder liefern Informationen zu historischen Orten und Ereignissen
[Text und Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 30. Juli 2024] |
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Daten können wieder aus dem Geschwindigkeitsmessgerät ausgelesen werden
[Text und Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 20. Juli 2024] |
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Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen
Bewerbungs- und Vergabeverfahren im Rahmen der Konversion der Liegenschaften Lager "Stegskopf", Mob-Stützpunkt und der Zufahrtsstraßen Die Ortsgemeinde Emmerzhausen und ihre Tochtergesellschaft mussten den für den 14. Dezember 2023 angesetzten Notartermin zur Unterzeichnung der Verträge zum Erwerb der "Stegskopf"-Liegenschaften Lager, Mob-Stützpunkt und Zufahrten sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der gemeindeeigenen GmbH an einen Investor kurzfristig absagen, weil unmittelbar vor dem Termin von den die Interessen der Ortsgemeinde Emmerzhausen vertretenden Anwälten erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Abschluss dieser Vereinbarungen ohne ein vorhergehendes Auswahl- und Vergabeverfahren vorgebracht wurden. Anschließend gab es einem Austausch umfangreicher juristischer Stellungnahmen verschiedener Kanzleien und der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen. Darin wurden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, verschiedene Einschätzungen argumentativ unterlegt eine Risikoeinschätzung vorgenommen, ohne letztlich ein verbindliches Ergebnis zu finden. Die sehr komplexe und schwierige rechtliche Materie aus einer Kombination von europa-, beihilfe-, vergabe- und förderrechtlicher Gesichtspunkte wurde u. a. als "offen" bezeichnet. Diese Unterschiede in der Fachdiskussion der Juristen lässt sich für eine nicht mit Juristen besetzte Kommunalverwaltung und einen Ortsgemeinderat nicht lösen, zumal eine rechtlich abschließende Bewertung erst durch ober- und höchstrichterliche Entscheidungen herbeizuführen wäre. In dieser Situation empfiehlt sich, konsequent den bisherigen Weg einer Risikoreduzierung weiter fortzusetzen. Eine Maßnahme dieser Risikominderung ist die Durchführung eines von den eigenen Anwälten vorgeschlagenen transparenten und diskriminierungsfreien Auswahl-, Biet- und Vergabeverfahrens für das Konversionsprojekt "Stegskopf". Mit der Durchführung eines solchen Verfahrens, mit dem die Verwaltung bisher keinerlei Erfahrung hat und für das sie nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu seiner Abwicklung verfügt, hat der Ortsgemeinderat Emmerzhausen am 15. April 2024 eine Fachanwaltskanzlei aus Koblenz beauftragt. Diese Kanzlei hat jetzt den Entwurf einer Verfahrensbeschreibung vorgelegt. Sie sieht die Veröffentlichung der Absicht der Ortsgemeinde Emmerzhausen, einen sog. "Share Deal" zur Konversion des ehemaligen Truppenübungslagers und des Mob-Stützpunktes "Stegskopf" in eine gewerbliche/industrielle Nutzung vorzusehen. Dazu beabsichtigt die Ortsgemeinde Emmerzhausen den Verkauf eines Geschäftsanteils an der von ihr gehaltenen Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH in Höhe von 88 %, verbunden mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags zwischen der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH und der BImA in Ausübung der Erstzugriffsoption sowie gesellschaftsrechtlicher Regelungen und den Abschluss eines Kooperationsvertrages, der die Rechte und Pflichten der Ortsgemeinde Emmerzhausen, der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH und des Investors regeln soll. Ziel ist die Entwicklung als Gewerbegebiete unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorgaben für das Lager Stegskopf. Berücksichtigen muss ein Investor, dass eine bauleitplanerische Festsetzung als Gewerbe- oder Industriegebiet nicht vorhanden ist. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Bauleitplanung sind zu schaffen, allerdings kann die Ortsgemeinde Emmerzhausen einen erfolgreichen Abschluss dieser Planverfahren nicht zusagen. Die derzeitigen Überlegungen gehen davon aus, dass auf der Fläche ein Logistikzentrum entwickelt wird. Der von der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH zu zahlende vorläufige Grundstückskaufpreis beträgt mehr als 2,0 Millionen Euro. Dabei ist eine gewerbliche Nutzbarkeit bei der Kaufpreisbildung unterstellt. Es können zum vorläufigen Kaufpreis noch weitere Zahlungsverpflichtungen bis zu einer Höhe von rd. 600.000 Euro entstehen, wenn innerhalb eines definierten Zeitraumes mehr nutzbare Flächen tatsächlich einer Entwicklung zugeführt werden können als bei der Kaufpreisermittlung geschätzt. Bei der Kaufpreisbildung sind Abbruchkosten kaufpreismindernd berücksichtigt. Es kann eine Kaufpreisanpassung für ersparte Abbruchkosten entstehen, wenn Gebäude ohne deren Abbruch weitergenutzt werden. Außerdem wurden Rückbaukosten für die vorhandenen Kläranlage kaufpreismindernd berücksichtigt. Der Rückbau hat auf jeden Fall zu erfolgen. Die gutachterliche Ermittlung des Grundstückskaufpreises geht davon aus, dass das Grundstück vorwiegend im Schwerpunkt für die Entwicklung von Logistik-Immobilien genutzt wird. Andere Nutzungen sind denkbar, können aber auf die Höhe des Kaufpreises Einfluss haben und dessen Anpassung hervorrufen. Durch Vertrag soll der Verkauf und die Übertragung von 88 % der Geschäftsanteile der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH von der Ortsgemeinde Emmerzhausen auf den Investor erfolgen. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen haftet nur dafür, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet wurde, dass das Stammkapital eingezahlt ist und dass sämtliche Geschäftsanteile von ihr gehalten werden. Weitere Risiken übernimmt die Ortsgemeinde Emmerzhausen nicht. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen behält sich gesellschaftsrechtliche Informations-, Beteiligungs-, Mitsprache- und Vetorechte in der Gesellschaft vor. Im Kooperationsvertrag verpflichtet sich der Erwerber des Geschäftsanteils bzw. der spätere Mehrheitsgesellschafter dazu, die Konversion und die Entwicklung der Grundstücke vorzunehmen und stellt die Ortsgemeinde Emmerzhausen von allen Kostenrisiken frei. Er stellt der Gemeindeentwicklungsgesellschaft die Mittel zur Verfügung, die zum Erwerb der Grundstücke und die Durchführung weiterer Konversionsschritte erforderlich sind. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen verzichtet allerdings auf sämtliche mit der Minderheitsbeteiligung verbundenen Vermögensrechte insbesondere Ansprüche auf den laufenden Gewinn, Liquidationsguthaben und Abfindungsguthaben. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beschloss einstimmig, dass die Ortsgemeinde Emmerzhausen aufgrund der beschriebenen juristischen Risiken vorsorglich ein transparentes und diskriminierungsfreies Interessebekundungs-, Bewerbungs-, Biet- und Vergabeverfahren zur Konversion der Liegenschaften Lager "Stegskopf", Mob-Stützpunkt und Zufahrtsstraßen Nord und Süd sowie der Zubehörflächen durchführt. Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen. a) Im ersten Verfahrensschritt nach der Vergabebekanntmachung wird die Ortsgemeinde Emmerzhausen zunächst interessebekundende Wettbewerber auf Grundlage von Eignungsanforderungen qualifizieren. Interessenten, die sich hinsichtlich ihrer Eignung qualifiziert haben, erhalten weitergehende Informationen, z. B. Wertgutachten zu den Grundstücken und Vertragsentwürfe. Eignungsanforderungen sind insbesondere ausreichende liquide Mittel zur Finanzierung des Kaufpreises und aller Nebenkosten und umfassende Erfahrung in der Baulandentwicklung und Vermarktung vergleichbarer Konversionsobjekte mit Gewerbe- oder Industrienutzung. b) Mit denjenigen Bewerbern, die die Eignungsanforderungen erfüllen, wird die Ortsgemeinde Emmerzhausen ein Verhandlungsverfahren durchführen. Den Bewerbern wird Gelegenheit gegeben, binnen einer angemessenen Frist ein Nutzungskonzept für die zu veräußernde Fläche zu entwickeln. Mit dem Angebot sind die wichtigen Konzeptinhalte (z. B. Art der Nutzung, Finanzierung etc.) darzustellen und zu belegen. Wird eine von der angedachten Logistiknutzung abweichende gewerbliche Nutzung vorgeschlagen, ist die Eignung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung nachvollziehbar zu erläutern. Mit dem Nutzungskonzept haben die Interessenten ein Preisangebot für den zu zahlenden Kaufpreis der Geschäftsanteile zu machen. Zuschlagskriterien sind insbesondere der Preis für den zu erwerbenden Geschäftsanteil, die Qualität des Nutzungskonzepts (Arbeitsplätze, Grundsteuereinnahmen, Gewerbesteuer) und die Realisierungswahrscheinlichkeit.
Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beauftragte den Beigeordneten mit Geschäftsbereich Heinz Dücker, das Verfahren in dem beschriebenen Sinne zu betreiben und ermächtigt ihn, in Abstimmung mit dem Fachanwalt die nähere Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere der Präzisierung und Detaillierung der Eignungsanforderungen und der Bewertungsmatrix vorzunehmen sowie auf dieser Grundlage die Vergabeentscheidung vorzunehmen, falls das Verfahren vor Konstituierung des neu gewählten Ortsgemeinderats zum Abschluss gebracht werden kann. Auftrag und Ermächtigung gehen im Falle eines Ausscheidens des Beigeordneten mit Geschäftsbereich aus dem Amt bis zur Wahl eines neuen Ortsbürgermeisters auf den Landesbeauftragten über.
Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 teilte die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf mit, dass für die Antragstellung auf Mittel aus dem Investitionsstock 2025 eine Frist bis zum 16. August 2024 besteht. Bis dahin muss ein Antrag mit ausführungsreifen Plänen vorliegen und mit dem Vorhaben muss unverzüglich begonnen werden können. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen bei Ortsgemeinden bis 1.000 Einwohnern mindestens 15.000 Euro betragen. In der mittelfristigen Finanzplanung hat die Ortsgemeinde die Maßnahmen "Ausbau Waldweg" mit 80.000 Euro und "Generalsanierung Dorfgemeinschaftshaus" mit 200.000 Euro eingestellt. Beide Maßnahmen kämen grundsätzlich für eine Förderung aus dem Investitionsstock (bis 40 %, realistisch 15 bis 20 %) in Betracht. Dazu müssten bis zur genannten Frist bzw. bis zur Vorlagefrist bei der Kreisverwaltung Altenkirchen im Oktober 2024 die entsprechenden Unterlagen vorbereitet werden. Allerdings wäre für die Maßnahme im Dorfgemeinschaftshaus Emmerzhausen auch eine Bezuschussung nach dem LEADER-Programm (bis zu 70 %) denkbar. Hier hat es im laufenden Jahr in anderen Ortsgemeinde entsprechende Zusagen gegeben.
Die Ortsgemeinde
Emmerzhausen hat derzeit noch einen Antrag auf
Investitionsstock-Förderung 2024 für Erneuerungsarbeiten an der
Friedhofshalle laufen. Hier wird mit einer Bescheiderteilung nach den
Kommunalwahlen 2024 gerechnet. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen
beschloss, für das Jahr 2025 einen Förderantrag für die Maßnahmen Ausbau
"Waldweg" und Generalsanierung Dorfgemeinschaftshaus zu stellen,
allerdings zusätzlich durch eine entsprechende Antragstellung auch
prüfen zu lassen, ob eine LEADER-Förderung in Anspruch genommen werden
kann.
Ratsmitglied Stefan
Bertram hat noch einmal eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage
am Ortsausgang Richtung Daaden vorgenommen. Der Vorsitzende trug die
Auswertung für zwei Zeitperioden in Kurzform vor. Im Zeitraum 27. Januar
bis 17. Februar 2024 wurden insgesamt 36.157 Fahrzeuge gezählt. Aus
Richtung Daaden kommend waren 81 % der Fahrzeuge schneller als mit 50
km/h unterwegs (Spitzenreiter: 136 km/h). Aus dem Ort in Richtung Daaden
waren 91 % zu schnell (Spitzenreiter: 142 km/h). Vom 20. bis 30. Mai
2024 gab es insgesamt 25.670 Fahrzeuge. Aus Richtung Daaden kommend zu
schnell waren 78 % (Spitzenreiter: 142 km/h). In die andere Richtung
waren 91 % mit mehr als 50 km/h unterwegs (Spitzenreiter: 163 km/h).
Bemerkenswert an den Daten ist, dass die Anlage nun viel weiter im Ort
steht. Weit über 70% der Fahrzeuge fahren auf einer großen Distanz nach
dem Ortsschild immer noch über 60 km/h. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen
spricht einen möglichen verstärkten Einsatz von
Geschwindigkeitskontrollen an. Die Verbandsgemeindeverwaltung
Daaden-Herdorf wird sich an die Polizeiinspektion Betzdorf wenden und
eine entsprechend erhöhte Kontrolldichte für die nahe Zukunft anregen. Seit Anfang Juni 2024 befindet sich in dem frei zugänglichen Teil des früheren Truppenübungsplatzes "Stegskopf" auf dem "Höllenkopf" eine Ruhebank. Die Bank wurde von der Ortsgemeinde Emmerzhausen im Rahmen einer Sponsoringaktion aus Mitteln der EAM Energie aus der Mitte beschafft und mit Zustimmung der DBU Naturerbe GmbH von der Firma Lindinger aus Daaden dort aufgestellt. Sie lädt alle Wanderer zu einer Rast nach dem anstrengenden Anstieg von der Platzrandstraße (ehemaliger Bahndamm) ein und belohnt mit einem Blick auf den im Südwesten direkt gegenüber liegenden "Stegskopf" und bei guter Fernsicht einem Ausblick bis zum Siebengebirge und weit ins Bergische Land und das Siegerland.
Im nicht Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Bevollmächtigung der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit ortsgemeindebezogenen Aufgaben im Rahmen der Breitbandversorgung und mit der Änderung des Straßenbeleuchtungsvertrags mit der EAM. Außerdem folgten weitere Informationen zum Themenkomplex Konversion "Stegskopf". [Text: Dirk Klein (Daaden); Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 3. Juni 2024] |
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Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen
Danach folgten die Mitteilungen des Vorsitzenden: Eigenwirtschaftlicher FTTH-Ausbau durch Glasfaser Plus Am 12. April 2024 hat die Glasfaser Plus, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, der Verwaltung und dem Beauftragten des Landes die FTTH-Ausbauabsichten in der Ortsgemeinde Emmerzhausen in einer Videokonferenz vorgestellt. Die Glasfaser Plus hatte bereits im Rahmen des für den geförderten FTTH-Ausbau (Graue-Flecken-Programm) obligatorischen Markterkundungsverfahrens (MEV) einen Ausbau angekündigt. Die Glasfaser Plus möchte Mitte 2025 mit der Planung beginnen, die Ausbauarbeiten sind im Jahr 2026 geplant. Der Ausbau wird bis auf drei Ausnahmen flächendeckend erfolgen, einzig das Gewerbegebiet am Ortseingang von Daaden aus kommend, der "Waldweg" sowie einzelne Adressen am oberen Ende der "Schulstraße" können aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht ausgebaut werden. Die Glasfaser Plus hat jedoch noch einmal eine Prüfung angekündigt. Die Glasfaser Plus möchte die Ausbauabsichten in einer gemeinsamen Erklärung (Letter of Intent) mit der Gemeinde fixieren. Da die Verbandsgemeinde Aufgabenträger für den Breitbandausbau ist, wird der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 darüber beraten und beschließen.
Auf Antrag vom 15. Februar 2024 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit Schreiben vom 23. Februar 2024 der Ortsgemeinde Emmerzhausen die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte "Regenbogen" für die Zeit ab 19. Februar 2024 und befristet bis zum 14. Juli 2024 mit folgendem Inhalt erteilt: Ein Platz für die Altersgruppe 0 bis 2 Jahre (U2); 32 Plätze für die Altersgruppe 2 bis Schuleintritt (Ü2); Betreuungsdauer 7 Std. täglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Für den pädagogischen Bereich sind 3,87 Stellen vorzuhalten. Sobald eine verlässliche Verstärkung der Personalisierung erfolgreich realisiert werden kann, wird eine Rückkehr zur 9-Stunden-Öffnungszeit mit der entsprechenden BE-Anpassung angestrebt.
Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" Nach einer Pause beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz ab 2024 wieder an dem dreijährigen Turnus zum Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft". Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Teilnahmeberechtigt sind Ortsgemeinden sowie Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern. Die teilnehmenden Ortsgemeinden müssen ihre Bewerbungsunterlagen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen bis spätestens 26. April 2024 einreichen. Angesichts der besonderen Situation, in der sich die Ortsgemeinde Emmerzhausen derzeit befindet und der Anforderungen, die aus der Konversion auf sie zukommt, ist eine Teilnahme an diesem Wettbewerb derzeit allerdings nicht darstellbar.
Die Befestigung des Aufstellortes und der Bau der Elektrozuleitung zum Standort wurden inzwischen in Eigenleistung abgeschlossen.
Korbiniansapfelbaum gepflanzt
Auf Initiative von
Klaus Weinbrenner aus Weitefeld wurden vom Arbeitskreis Heimatgeschichte
im Westerwaldverein für die Ortsgemeinden Apfelbäume der Sorte
Korbiniansapfel (KZ-3) zur Verfügung gestellt. Das Angebot hat auch die
Ortsgemeinde Emmerzhausen in Anspruch genommen, der Baum wurde am 6.
April 2024 in Weitefeld in Empfang genommen und am gleichen Tag als Teil
der Obstbaumreihe "Am Sonnenhang" eingepflanzt. Diese besondere Sorte
hat Korbinian Aigner, ein katholischer Geistlicher, während seiner
Gefangenschaft im KZ Dachau gezüchtet und die Sämlinge noch während der
Haftzeit aus dem Lager schmuggeln lassen. Die Bereitstellung und
Pflanzung der Apfelbäume erfolgt in mahnender und warnender Erinnerung
an die totalitäre nationalsozialistische Herrschaft. [Text: Dirk Klein (Daaden); Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 15. April 2024] |
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Wald- und Flursäuberung bei sommerlichen Temperaturen durchgeführt
Vielen Dank an dieser Stelle an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für die tolle Durchführung der Aktion. Es ist nicht selbstverständlich, dass man sich an einem so schönen Frühlingstag um die Müllhinterlassenschaften anderer Leute kümmert. [Text: Marc Rosenkranz; Foto: Irmhild Rosenkranz, Emmerzhausen, den 6. April 2024] |
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Apfelbaum mit besonderer geschichtlicher Bedeutung
Die Sortenbeschreibung lautet wie folgt: Baum breit, Frucht mittelgroß, goldgelb-rötlich, feinwürzige saftige Frucht zum Frischverzehr ab Oktober, lagerfähig. [Text und Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 6. April 2024] |
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Ein Samstagvormittag – drei Projekte angestoßen
Doch dies war nur das erste Projekt an diesem Samstagmorgen. Wenn schon einmal ein Bagger vor Ort war, dann wurde auch gleich der Graben für den Stromanschluss des Dorfautomaten aufgeworfen, das Erdkabel durch ein Leerrohr gezogen und anschließend der Graben wieder zuschüttet und die offene Grasnarbe eingesät. Ohne die Hilfe von Timo Klein wäre dies ein Projekt gewesen, an dem die Helfer einige Stunden verbracht hätten. Um die Mittagszeit konnte dann auch das letzte Projekt für diesen Tag abgeschlossen werden: Das Einbetonieren eines Rohres zum Aufstellen des Maibaumes. Auch diese Aufgabe war mithilfe des Baggers schnell geschehen und alle Beteiligen konnten zufrieden auf einen erfolgreichen Samstagmorgen zurückblicken. [Text und Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 23. März 2024] |
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Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen
Bestellung eines
Beauftragten des Landes gemäß § 124 der Gemeindeordnung (GemO) Diese Situation erforderte die Bestellung eines Beauftragten des Landes gem. § 124 GemO. Die zuständige Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen hat daraufhin mit Schreiben vom 22. Januar 2024 den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Helmut Stühn, als Beauftragten des Landes mit den Aufgaben des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Emmerzhausen bestellt. Die Bestellung erfolgte mit sofortiger Wirkung und dauert an, bis ein neu gewählter Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt wird. Für den Fall, dass vor dem Wahltermin im Juni die Wahl eines Ersten Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat erfolgt, kann mit der Kommunalaufsicht über eine vorzeitige Rücknahme der Bestellung des Landesbeauftragten gesprochen werden. Voraussetzung wäre mindestens, dass die Erfüllung der Organaufgaben durch die Berufung eines Ersten Beigeordneten wieder vollumfänglich gewährleistet ist. § 124 Abs. 2 GemO regelt, dass der Beauftragte die Aufgaben des Gemeindeorgans auf Kosten der Ortsgemeinde wahrnimmt. Dies bedeutet, dass die durch Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Funktion als Beauftragter des Landes aufgewendete Zeit und auch in diesem Zusammenhang stehende Sachkosten (Raum- und sonstige Kosten) mit den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28. Oktober 2021 berechnet und von der Ortsgemeinde Emmerzhausen an die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erstattet werden müssen. Derzeit ist die Höhe der Richtwerte (Stundensatz) auf 103,32 Euro festgelegt. Darüber werden auch tatsächlich im Zusammenhang mit der Beauftragung anfallende Reisekosten mit 0,38 Euro/km abgerechnet. Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Das den Eltern zu
berechnende Essensgeld wird auf der Grundlage der Selbstkosten, die der
Ortsgemeinde entstehen, festgelegt. Dabei sind die Sachkosten
(Rechnungen für Lebensmittel- und sonstige Einkäufe) sowie die
Personalkosten für die Küchenkräfte, nach Abzug des Landeszuschusses, zu
berücksichtigen. Deshalb wird für
die Festlegung des Essensgeldes in der Kindertagesstätte jeweils zum
Jahresbeginn eine Nachkalkulation des Vorjahres durch die
Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. Der Essenspreis lag Anfang des
vergangenen Jahres bei 3,90 Euro pro Essen. In der
Ortsgemeinderatssitzung am 17. Juli 2023 wurde, aufgrund der Tatsache,
dass in der Kita eigenständig gekocht wird, beschlossen, den Essenspreis
ab dem neuen Kindergartenjahr (August 2023) auf 3,50 Euro abzusenken,
weil davon auszugehen war, dass die Kosten sich reduzieren würden.
In der Ortsgemeinderatssitzung am 15. Januar 2024 haben der Vorsitzende des Kita-Fördervereins und die kommissarische Leitung der Kindertagesstätte dem Ortsgemeinderat verschiedene Varianten der Erneuerung eines Klettergerüsts im Außenspielgelände der Kindertagesstätte vorgestellt. Inzwischen haben sich die betroffenen Beteiligten auf eine Variante verständigt und schlagen dem Träger den Erwerb und Aufbau des Spielgerätes Espas Mini Basel vor. Das Gerät hat zwei Spieltürme, die mit einer Geflecht-Hängebrücke verbunden sind. Ein Turm hat einen Treppenaufgang, der andere einen Abgang als Rutsche. Für die Anschaffung des Spielgerätes entstehen voraussichtlich folgende Brutto-Kosten: Spielgerät mit Alu-Pfosten rot (kein Holz) 8.760,78 Euro, Transport 690,20 Euro, Sand, 1.474,29 Euro, Abnahme 511,70 Euro. Abbau und Entsorgung des alten Gerüsts sowie Aufbau des neuen Spielturm erfolgen in Eigenregie durch Eltern/Mitglieder des Fördervereins. Die Firma Häßner & Klein hat sich bereiterklärt, die Erdarbeiten ohne Berechnung auszuführen (Spende). Ergänzend muss ggf. der Bauhof der Verbandsgemeinde hinzugezogen werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von derzeit 11.436,79 Euro reduzieren sich um den Beitrag des Fördervereins von 5.900,00 Euro. Damit verbleibt für die Ortsgemeinde Emmerzhausen ein Anteil von 5.536,79 Euro. Die Maßnahme kann aus dem allgemeinen Finanzmittelbestand (Rücklage) finanziert werden. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beschloss, die Maßnahme entsprechend dem Vorschlag auszuführen und beauftragte die Verwaltung, Lieferung und Aufstellung des Spielturms gemäß dem beschriebenen Ablauf und dem vorliegenden Angebot in Auftrag zu geben.
Nach § 53 Abs. 5
Satz 2 GemO soll die Neuwahl eines Ortsbürgermeisters spätestens drei
Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Kreisverwaltung
Altenkirchen hat darum gebeten, in der nächsten Sitzung des
Ortsgemeinderats über einen möglichen Wahltermin beraten zu lassen und
der Kreisverwaltung zur Festsetzung vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie
mit Schreiben vom 22. Januar 2024 unter anderem mitgeteilt, dass es
beabsichtigt ist, die Neuwahl des Ortsbürgermeisters auf den Tag der
allgemeinen Kommunalwahl am 9. Juni 2023 festzusetzen. Die
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf hat den Ortsgemeinden die
Termine für die konstituierenden Sitzungen in diesem Jahr vorgeschlagen.
Für Emmerzhausen ist Montag, 26. August 2024, vorgesehen. An diesem Tag
würde dann ein neu gewählter Ortsbürgermeister ernannt und in sein Amt
eingeführt. Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen schloss sich dem Vorschlag
der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen an und sprach sich
ebenfalls dafür aus, die Neuwahl des Ortsbürgermeisters auf den 9. Juni
2023 festzusetzen.
Für Bürger der
Ortsgemeinde Emmerzhausen stehen in diesem Jahr 24 Polter Brennholz
gerückt am Waldweg zu je 2,5 bis 4 Festmeter aus dem Kommunalwald zur
Verfügung. Bei dem Brennholz handelt es sich um frisches Laubholz zum
Preis von 70 Euro/fm, Nadelholz zum Preis von 35 Euro bis 50 Euro/fm und
Laubholz aus dem Vorjahr zum Preis von 60 Euro/fm. Für jeden
Interessenten steht maximal ein Polter zur Verfügung. Mit dem
Forstrevierleiter wurde vereinbart, dass sie nach Polternummer
entsprechend dem zeitlichen Eingang der Anmeldung vergeben werden.
Individuelle Wünsche, z. B. nach Menge, Polterort oder Holzart können
nicht berücksichtigt werden. Die Interessenbekundung ist inzwischen
beendet. [Text: Dirk Klein (Daaden); Foto: Marc Rosenkranz, Emmerzhausen, den 12. Februar 2024] |